3363 Oberönz  liegt angrenzend

südwestlich von Herzogenbuchsee. 

und ist seit dem 1. Januar 2008 ein Ortsteil

der Gemeinde Herzogenbuchsee. Das Siedlungsgebiet von Oberönz ist lückenlos mit Herzogenbuchsee und Niederönz verbunden.

Mühle und Mühlehof ...Wahrzeichen von Oberönz

Oberönz war schon zu früheren Zeiten weitherum bekannt. Vor allem wegen der alten Mühle (heute Kunstschlosserei) die zog die Bauersleute aus der ganzen Umgebung an, die dort ihr Getreide zum mahlen brachten.

Die in alter Zeit das Wasserrad antreibende Oenz, ein eher kleines Bächlein - fliesst hier direkt am Haus vorbei z.T. unter dem Haus hindurch. Beim Neubau der Mühle 1803 wurden auf einem Wellbaum (Achse) drei Wasserräder nebeneinander angebracht.

Die Wasser der Oenz wurden von unten an die Schaufeln der Wasserräder geführt. Durch besondere Wasserführung mit Schiebern etc. konnte jedes der drei Wasserräder einzeln angetrieben werden, je nach Kraftbedarf.  Von diesem Bach, der Oenz (Öntze) hat der Ort auch seinen Namen.

Die Mühle Oberönz wird erstmalig im 14.Jh. urkundlich erwähnt. 

Dieses hier abgebildete um 1803 mit Solothurner Quadern wieder neu erbaute und heute noch bewohnte Gebäude steht unter Heimatschutz.


In dem geschichtsträchtigen Gebäude befindet sich heute die Firma

Kunstschlosserei und Metallbau Jürg Grossenbacher  www.kunstschlosserei-jogi.ch


 

In der einstigen Mühle befindet sich seit mehreren Jahren die Kunstschlosserei von Jürg Grossenbacher. Das Haus sieht auch heute noch genau so aus wie vor hundert Jahren. Am Bildrand rechts der Mühlehof.

Der Mühlehof in Oberönz  ...Bild aus dem Jahre 1903

Auf der gegenüber liegenden Strassenseite steht der stattliche im Jahre 1790 erbaute - und an der Fassade reich verzierte - heute noch bewirtschaftete 'Mühlehof'.

 

 

Der Mühlehof in Oberönz  (Foto Archiv © by occaphot.ch) Auch im Jahre 2023 kann sich dieses weit über 200 Jahre alte, sehr gepflegte Gebäude sehen lassen.

 

 

 

 

  

Den Mühlekunden bot das nur 100 Schritte von der Mühle entfernt stehende Gasthaus Kreuz in Oberönz einen geeigneten Treffpunkt und die Möglichkeit sich zu stärken.  Für gutbetuchte Gäste gab es schon damals Zimmer zum übernachten.

 

 

alte Postkarte

aus der Zeit als der

Gasthof ein neues Gesicht erhielt.

 

Hinweis: Seit 2022 ist der Gasthof Kreuz in 3363 Oberönz

geschlossen, der Betrieb wurde eingestellt.

 

Buchsa / Öntze ... und die Römer

Die ganze Gegend rund um Herzogenbuchsee wurde schon in sehr früher Zeit bewohnt. Dies beweisen verschiedene Funde am nahen Burgäschisee. Ebenso bestätigen Funde verschiedener Mosaike dass Herzogenbuchsee eine Römische Siedlung war.

Der frühere Name Puhsa (gespr. Buchsa) stammt abgeleitet vom römischen Wort Buxta was Buchsbäume bedeutet. Daraus entstand die Bezeichnung Buchse. Eine Ergänzung zum heutigen Ortsnamen Herzogenbuchsee erfolgte im Jahre 1090 als unser Ort in den Besitz der Herzöge von Zähringen überging.

Diese verschenkten jedoch einen Teil Ihrer Güter inkl. der kirchliche Einkünfte - auch die von Seeberg und Huttwil - an das Benediktiner-Kloster St.Peter im Schwarzwald.

Der erste Klosterbau im Oberaargau - eine Probstei - wurde hier im Jahre 1109 eingerichtet.

Als der letzte Zähringer 1218 starb fiel sein Erbe an die Grafen von Kyburg.

Wie aus dem Jahre 1356 verbrieft ist musste der damalige Gebietsherr Graf Eberhard von Kyburg mehrere Teile seiner Herrschaft an den Grafen Rudolf von Neuenburg-Nidau abtreten (resp. verpfänden).

Die nach dem Guglerkrieg 1375 verarmten Kyburger traten 1406/07 alle ihre Lehen und Anteile von Herzogenbuchsee an die Stadt Bern ab. Von nun an gehörte Herzogenbuchsee zur Landvogtei Wangen und bildete von da ab auch eine "eigenständige" Gemeinde.

Von den Anrechten des Klosters hat man sich zur Reformationszeit losgekauft, was aber auch bedeutete dass man nun auch Freud und Leid mit Bern teilte.

 

Der Bauernkrieg im Jahre 1653 war eine schreckliche Erfahrung für unser Dorf. Insgesamt 69 Häuser, davon 36 Wohnhäuser gingen in Flammen auf und 11 Bewohner verloren ihr Leben. Als 1798 das alte Bern unterging verlor Herzogenbuchsee jedoch keinen einzigen Mann.

Die Alliierten die unser Dorf in den Jahren 1813/14 durchzogen brachten wiederum alles andere als Freude.

Nun folgten Jahrzehnte der Erholung. Wirtschaft und Kultur konnten sich wunderbar entwickeln. Nicht zuletzt trugen dazu auch die mit Herzogenbuchsee eng verbundenen und bedeutenden Personen bei : ..wie  Maria Waser,  Amélie u. Amy Moser, Lina Bögli  u.v.m.

 


Die Wassermühlen im Mittelalter

wurden seit dem 8. Jh. vorwiegend von den Klöstern errichtet, denn jedes Kloster sollte eine eigene Wirtschaftseinheit bilden. So stand auch die Getreidemühle Oberönz und der Mühlehof lange Zeit unter der Macht der Klöster.

Als im Jahre 1108 Frau Agnes, die Gattin von Herzog Berchtold II von Zähringen ihre Güter der Abtei St.Peter im Schwarzwald vermachte, entsandte die Abtei einer ihrer Klosterbrüder nach Herzogenbuchsee. Dieser übernahm die Verwaltung aller Klostergüter im Oberaargau.

Viele Klostergüter befanden sich im 15. Jh. im freien Handel was dazu führte dass auch die Mühlen ab und an mal ihren Besitzer - mindestens teilweise - wechselten. So gehörte auch die Mühle Oberönz einige Zeit nur zur Hälfte dem Kloster, die andere Hälfte einem privaten Investor (so wie heutzutage auch).

 

Die Betreiber der Mühlen waren meistens Lehenmüller, also nicht Eigentümer sondern Pächter der Mühle welche dem Kloster ( oder einem anderen Lehensherrn ) Zinspflichtig waren. Ein solcher Lehenmüller war um das Jahr 1400 'Hugo von der Mühle' in Oberönz (Hugo de molendino). Heini der Müller wird 1528 erwähnt und später Jörg Gundelfinger jun. (der Sen. wurde ermordet) Kam ein Lehenmüller seinen Verpflichtungen nicht nach musste er nach Vertrag mit der Kündigung von Seiten des Lehensherrn rechnen. Weil grosser Mangel an Fachleuten herrschte und es schwierig war neue Lehensleute zu finden wurden die meisten Mühlen dem Lehenmüller auf Lebenszeit überlassen.

Dies führte mit der Zeit - und auch durch den Tod eines Lehnherrs - dazu, dass die einstigen Lehenmühlen zu Erbmühlen wurden.  Ab dem 16. Jh. durften die Lehenmüller über ihr Lehen frei verfügen, sich politisch betätigen und Prozesse führen.

Die Mühlen waren zur Zeit des alten Bern geschützte und bevorzugte Betriebe da sie mit ihrer Tätigkeit zum wohle der Untertanen beitrugen. Als jetzt staatlich konzessionierte Betriebe benötigte jede Änderung, die Errichtung eines neuen Wasserrades usw. eine Bewilligung. Durch die Erteilung einer Bewilligung war die Mühle 'Ehehaft' was bedeutete dass nun an diesem Grundstück inkl. darauf befindlichen Gebäuden ein Nutzungsrecht haftete (bestand).

So wurde durch Erb aus einem einstigen Lehenmüller ein Erbmüller.

Der Müller war nun ein beim Volk angesehener Mann, Eigentümer der Mühle und hatte Rechte und Pflichten.  So wurde durch die im Jahre 1521 bestehende bernische Müllerordnung besagt, dass er max. zwei Pferde halten dürfe für 'Kehrfahrten' und zu seinem Eigennutz max. zwei Kühe. Weitere Tiere zu halten wurde ihnen verboten denn man befürchtete diese würden dann auf Kosten der Kunden gefüttert. Erst achzig Jahre später im Jahre 1601 wurde ihnen dann auch noch die Haltung von einem (1) Hahn und zwei (2) Hühnern bewilligt.

Wie es in der Urkunde v. 1601 heisst.. "ein hanen und zwei hüner und nit mehr". (Anmerkung: wie viele frisch geschlüpfte Küken versteckt werden mussten ist unklar)

 

Mühlebann - Mühlezwang - Kehrfahrtsrecht

Der Mühlebann gab dem Mühlenbesitzer das Recht fremde Konkurrenz auszuschalten und sich so einen festen Kundenstamm zu sichern.

Die Leute innerhalb eines der Mühle zugewiesenen Bannbezirks unterlagen jetzt dem Mühlezwang was bedeutete dass sie Mahlgut, Getreide etc. nur der in ihrem Bannbezirk zuständigen Mühle zur Verarbeitung übergeben durften. Das mahlen in einer anderen Mühle stand unter Verbot.

Kehrfahrten wurde durch das Kehrfahrtsrecht geregelt. Im Klartext bedeutete dies, dass der Müller befugt war bei seinen Bauern durch sog. Kehrfahrten, also selber mit Ross und Wagen vorbei zu gehen um das Mahlgut seiner Kunden abzuholen.

Von ausserhalb seines Bannbezirks durfte auch der Müller keinerlei Mahlgut annehmen und auch nicht abholen. Dem Müller von Oberönz war es z.B. verboten im (nur 1 Km) angrenzenden Kanton Solothurn Mahlgut abzuholen oder solches von dort entgegen zu nehmen. Bannbezirk der Mühle Oberönz waren gemäss Register von 1677 die Ämter Wangen, Aarwangen und Bipp. - Das mahlen von 'fremdem' Mahlgut stand unter hoher Strafe.