3363 Oberönz

Oberönz liegt südwestlich von Herzogenbuchsee.

Mit ca. 900 Einwohnern ist Oberönz ein kleiner Ort im Kanton Bern im Oberaargau und ist seit dem 1.1.2008 ein Ortsteil der Gemeinde Herzogenbuchsee. Das Siedlungsgebiet von Oberönz ist lückenlos mit Herzogenbuchsee und Niederönz verbunden.

Mühle und Mühlehof... die Wahrzeichen von Oberönz

Oberönz war schon zu früheren Zeiten weitherum bekannt. Vor allem wegen der alten Mühle (heute Kunstschlosserei) die zog die Bauersleute aus der ganzen Umgebung an, die dort ihr Getreide zum mahlen brachten.

 

Die in alter Zeit das Wasserrad antreibende Oenz, ein eher kleines Bächlein - fliesst hier direkt am Haus vorbei z.T. unter dem Haus hindurch. Beim Neubau der Mühle 1803 wurden auf einem Wellbaum (Achse) drei Wasserräder nebeneinander angebracht.

 

Die Wasser der Oenz wurden von unten an die Schaufeln der Wasserräder geführt. Durch besondere Wasserführung mit Schiebern etc. konnte jedes der drei Wasserräder einzeln angetrieben werden, je nach Kraftbedarf.

Von diesem Bach, der Oenz (Öntze) hat der Ort auch seinen Namen.

3363 Oberönz (Herzogenbuchsee) Die alte Mühle 1903 3363 Oberönz (Herzogenbuchsee) Die alte Mühle 1903

 

 

 

Die Mühle Oberönz wird erstmalig im 14.Jh. urkundlich erwähnt.

 

Dieses hier abgebildete um 1803 mit Solothurner Quadern wieder neu erbaute und heute noch bewohnte Gebäude steht unter Heimatschutz.

In dem geschichtsträchtigen Gebäude befindet sich heute die Firma

Kunstschlosserei und Metallbau Jürg Grossenbacher  www.kunstschlosserei-jogi.ch

Oberönz Kunstschlosserei Grossenbacher - ehem. Mühle Oberönz Kunstschlosserei Grossenbacher - ehem. Mühle

 

 

In den Räumlichkeiten der einstigen Mühle befindet sich seit mehreren Jahren die Kunstschlosserei Jürg Grossenbacher.

 

Das Haus sieht auch heute noch genau so aus wie vor hundert Jahren.

Am Bildrand rechts der Mühlehof.

3363 Oberönz, Mühlehof 1903 3363 Oberönz, Mühlehof 1903

 

 

 

Der Mühlehof in Oberönz

Auf der gegenüber liegenden Strassenseite steht der stattliche im Jahre 1790 erbaute - und an der Fassade reich verzierte - heute noch bewirtschaftete 'Mühlehof'.

 

Bild von 1903

Mühlehof Oberönz - Bild© 2009 by occaphot-archiv Mühlehof Oberönz - Bild© 2009 by occaphot-archiv

 

 

 

 

 

Der Mühlehof in Oberönz

Auch im Jahre 2010 kann sich dieses über 200 Jahre alte, sehr gepflegte Gebäude sehen lassen.

Gasthaus Kreuz Oberönz... mit LKW Parkplatz Gasthaus Kreuz Oberönz... mit LKW Parkplatz

 

 

 

Den Mühlekunden bot das nur 100 Schritte von der Mühle entfernt stehende Gasthaus Kreuz einen geeigneten Treffpunkt und die Möglichkeit sich zu stärken.

 

Für gutbetuchte Gäste gab es schon damals Zimmer zum übernachten.

 

Buchsa / Öntze ...und die Römer

Die ganze Gegend rund um Herzogenbuchsee wurde schon in sehr früher Zeit bewohnt. Dies beweisen verschiedene Funde am nahen Burgäschisee. Ebenso bestätigen Funde verschiedener Mosaike dass Herzogenbuchsee eine Römische Siedlung war.

 

Der frühere Name Puhsa (gespr. Buchsa) stammt abgeleitet vom römischen Wort Buxta was Buchsbäume bedeutet. Daraus entstand die Bezeichnung Buchse. Eine Ergänzung zum heutigen Ortsnamen Herzogenbuchsee erfolgte im Jahre 1090 als unser Ort in den Besitz der Herzöge von Zähringen über ging.

 

Diese verschenkten jedoch einen Teil Ihrer Güter inkl. der kirchliche Einkünfte - auch die von Seeberg und Huttwil - an das Benediktiner-Kloster St.Peter im Schwarzwald.

Der erste Klosterbau im Oberaargau - eine Probstei - wurde hier im Jahre 1109 eingerichtet.

Als der letzte Zähringer 1218 starb fiel sein Erbe an die Grafen von Kyburg.

 

Wie aus dem Jahre 1356 verbrieft ist musste der damalige Gebietsherr Graf Eberhard von Kyburg mehrere Teile seiner Herrschaft an den Grafen Rudolf von Neuenburg-Nidau abtreten (resp. verpfänden).

Die nach dem Guglerkrieg 1375 verarmten Kyburger traten 1406/07 alle ihre Lehen und Anteile von Herzogenbuchsee an die Stadt Bern ab. Von nun an gehörte Herzogenbuchsee zur Landvogtei Wangen und bildete von da ab auch eine "eigenständige" Gemeinde.

Von den Anrechten des Klosters hat man sich zur Reformationszeit losgekauft, was aber auch bedeutete dass man nun auch Freud und Leid mit Bern teilte.

 

Der Bauernkrieg im Jahre 1653 war eine schreckliche Erfahrung für unser Dorf. Insgesamt 69 Häuser, davon 36 Wohnhäuser gingen in Flammen auf und 11 Bewohner verloren ihr Leben. Als 1798 das alte Bern unterging verlor Herzogenbuchsee jedoch keinen einzigen Mann.

 

Die Alliierten die unser Dorf in den Jahren 1813/14 durchzogen brachten wiederum alles andere als Freude.

 

Nun folgten Jahrzehnte der Erholung. Wirtschaft und Kultur konnten sich wunderbar entwickeln. Nicht zuletzt trugen dazu auch die mit Herzogenbuchsee verbundenen, bedeutenden Personen bei : ..wie Maria Waser, Amélie Moser u.v.m

siehe dazu die Rubrik Persönlichkeiten... klicke auf das Banner.

 

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Die Oenz, der oben erwähnte an einigen Stellen knapp 5 Meter breite Bach entspringt in den nahen Hügeln bei Wynigen und schlängelt sich in unendlich vielen Windungen durch unsere Region bis sie schliesslich bei Graben in die Aare mündet.

 

Von jeher war dieses Bächlein eine wichtige Lebensader des Dorfes. Zu früheren Zeiten waren ihre Wasser reich an Forellen so dass bestimmte Fischereiregeln und Vorschriften erlassen wurden. Wer unbefugt fischte wurde gebüsst. Fische durften nur für kranke und schwangere kostenlos entnommen werden. Auch ein fremder durfte 'im vorübergehen' mit der Rute Fische fangen, vorausgesetzt er blieb am Bach nicht still stehen. ( die Frage wie das kontrolliert wurde bleibt hier unbeantwortet) 

 

Die Wasserkraft dieses unscheinbaren Bächleins wurde schon immer wirtschaftlich stark genutzt. Nicht nur die Mühle Oberönz wurde durch ihr Wasser angetrieben, am ganzen Oenzlauf wurde ihre Energie genutzt, so auch zum Betrieb einer Stampfe, Reibe, Oele, Schleife usw. Man stelle sich vor, alles war lange vor der 'elektrifizierung'.

Entlang dem Flusslauf bestanden an mehreren Orten Wässermatten so etwa zwischen Bollodingen und Oberönz usw. da die Oenz auch zum bewässern der Fluren diente.

Mit künstlich angelegten Wassergräben und kleinen Stauwehren sog. Schwellen wurden die Wassermassen auf den Feldern verteilt. Die private Entnahme des Wassers für allerlei Zwecke führte auch immer wieder zu Zwistigkeiten. Nach Gesetzesregelung hätte jeder auf den anderen Rücksicht nehmen sollen. So durfte nicht grundlos zum Nachteil der Mühlen Wasser entzogen werden, da diese die Energie zum Betrieb ihres Gewerbes benötigten. Staute einer unterhalb einer Mühle das Wasser zu seinem Eigennutz all zu hoch konnte es dazu führen dass das Wasserrad der Mühle stehen blieb.

 

Die Wassermühlen im Mittelalter wurden seit dem 8. Jh. vorwiegend von den Klöstern errichtet, denn jedes Kloster sollte eine eigene Wirtschaftseinheit bilden. So stand auch die Getreidemühle Oberönz und der Mühlehof lange Zeit unter der Macht der Klöster.

Als im Jahre 1108 Frau Agnes, die Gattin von Herzog Berchtold II von Zähringen ihre Güter der Abtei St.Peter im Schwarzwald vermachte, entsandte die Abtei einer ihrer Klosterbrüder nach Herzogenbuchsee. Dieser übernahm die Verwaltung aller Klostergüter im Oberaargau.

Viele Klostergüter befanden sich im 15. Jh. im freien Handel was dazu führte dass auch die Mühlen ab und an mal ihren Besitzer - mindestens teilweise - wechselten. So gehörte auch die Mühle Oberönz einige Zeit nur zur Hälfte dem Kloster, die andere Hälfte einem privaten Investor (so wie heutzutage auch).

 

Die Betreiber der Mühlen waren meistens Lehenmüller, also nicht Eigentümer sondern Pächter der Mühle welche dem Kloster ( oder einem anderen Lehensherrn ) Zinspflichtig waren. Ein solcher Lehenmüller war um das Jahr 1400 'Hugo von der Mühle' in Oberönz (Hugo de molendino). Heini der Müller wird 1528 erwähnt und später Jörg Gundelfinger jun. (der Sen. wurde ermordet) Kam ein Lehenmüller seinen Verpflichtungen nicht nach musste er nach Vertrag mit der Kündigung von Seiten des Lehensherrn rechnen. Weil grosser Mangel an Fachleuten herrschte und es schwierig war neue Lehensleute zu finden wurden die meisten Mühlen dem Lehenmüller auf Lebenszeit überlassen.

Dies führte mit der Zeit - und auch durch den Tod eines Lehnherrs - dazu, dass die einstigen Lehenmühlen zu Erbmühlen wurden.  Ab dem 16. Jh. durften die Lehenmüller über ihr Lehen frei verfügen, sich politisch betätigen und Prozesse führen.

Die Mühlen waren zur Zeit des alten Bern geschützte und bevorzugte Betriebe da sie mit ihrer Tätigkeit zum wohle der Untertanen beitrugen. Nun staatlich konzessioniert benötigte jede Änderung, die Errichtung eines neuen Wasserrades usw. eine Bewilligung. Durch die Erteilung einer Bewilligung war die Mühle 'Ehehaft' was bedeutete dass nun an diesem Grundstück inkl. darauf befindlichen Gebäuden ein Nutzungsrecht haftete (bestand).

So wurde durch Erb aus einem einstigen Lehenmüller ein Erbmüller.

Der Müller war nun ein beim Volk angesehener Mann, Eigentümer der Mühle und hatte Rechte und Pflichten.  So wurde durch die im Jahre 1521 bestehende bernische Müllerordnung besagt, dass er max. zwei Pferde halten dürfe für 'Kehrfahrten' und zu seinem Eigennutz max. zwei Kühe. Weitere Tiere zu halten wurde ihnen verboten denn man befürchtete diese würden dann auf Kosten der Kunden gefüttert. Erst achzig Jahre später im Jahre 1601 wurde ihnen dann auch noch die Haltung von einem (1) Hahn und zwei (2) Hühnern bewilligt.

Wie es in der Urkunde v. 1601 heisst.. "ein hanen und zwei hüner und nit mehr".

 

Mühlebann - Mühlezwang - Kehrfahrtsrecht

Der Mühlebann gab dem Mühlenbesitzer das Recht fremde Konkurrenz auszuschalten und sich so einen festen Kundenstamm zu sichern.

Die Leute innerhalb eines der Mühle zugewiesenen Bannbezirks unterlagen jetzt dem Mühlezwang was bedeutete dass sie Mahlgut, Getreide etc. nur der in ihrem Bannbezirk zuständigen Mühle zur Verarbeitung übergeben durften. Das mahlen in einer anderen Mühle stand unter Verbot.

Kehrfahrten wurde durch das Kehrfahrtsrecht geregelt. Im Klartext bedeutete dies, dass der Müller befugt war bei seinen Bauern durch sog. Kehrfahrten, also selber mit Ross und Wagen vorbei zu gehen um das Mahlgut seiner Kunden abzuholen.

Von ausserhalb seines Bannbezirks durfte auch der Müller keinerlei Mahlgut annehmen und auch nicht abholen. Dem Müller von Oberönz war es z.B. verboten im angrenzenden Kanton Solothurn Mahlgut abzuholen oder solches von dort entgegen zu nehmen. Bannbezirk der Mühle Oberönz waren gemäss Register von 1677 die Ämter Wangen, Aarwangen und Bipp. - Das mahlen von 'fremdem' Mahlgut stand unter hoher Strafe.